Die Gemeinde Jüchen informiert, dass Wälder nur noch auf festen Wegen betreten werden dürfen: Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW erlässt mit sofortiger Wirkung die ordnungsbehördliche Verordnung zur Waldbrandbekämpfung

Da die Wetterprognose bis Mitte diesen Monats nicht ausreichende Niederschläge vorhersagt, wird nun das Betretungsrecht im Wald auf feste Wege beschränkt, um so Vorsorgemaßnahmn zur Vermeidung von Waldbränden zu treffen.

Das Verbot die Wege zu verlassen ist bis zum 31.08.2018 gültig. Eine Verlängerung oder eine Ausweitung ist bei Zuspitzung der Lage möglich.

Sollten Sie Waldbrände entdecken, melden Sie diese bitte über die 112.

Die ordnungsbehördliche Verordnung können Sie unter folgendem Link auf der Gemeinde Homepage downloaden.

Quelle: Gemeinde Jüchen

 

Informationen und Verhaltenshinweise zur anhaltenden Trockenheit sind auch in unseren beiden bisherigen Berichten zu finden:

Beachten Sie auch unseren saisonalen Hinweis zum Thema Grillen.