Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein Westfalen sind die Kommunen Träger der Feuerwehren. Sie sind verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Zu deren Aufgaben zählt die Bekämpfung von Bränden sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen durch Naturereignisse, Explosionen oder Ähnliches.
Strategisch auf die 71,84 km2 der Stadt Jüchen verteilt befinden sich 5 Standorte der Feuerwehr in Jüchen, Gierath, Hochneukirch, Kelzenberg und Waat, von wo aus die rein ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Jüchen zu den Einsätzen ausrücken. Neben der Einsatzabteilung zählt ebenfalls die Jugendfeuerwehr zur Feuerwehr der Stadt Jüchen. Geleitet wird die Feuerwehr durch den Leiter und stellv. Leiter der Feuerwehr.
Mit dem größten zusammenhängenden Tagebau Europas, einem interkommunalen Gewerbegebiet, zahlreichen Schulen, Kindergärten und mehreren Alters- und Pflegeheimen, zwei Bahnhöfen und mehreren Autobahnkilometer wird die Feuerwehr ständig vor neue Herausforderungen gestellt.
Dienstgrade und Funktionen Die Dienstgrade und Funktionen gelten für männliche und weibliche Feuerwehrangehörige. Beförderungen zu einem höherwertigen Dienstgrad werden auf Dauer ausgesprochen und sind unabhängig von einer Funktion. [mehr] |
Helmkennzeichnungen Entsprechend ihrer Ausbildung dienen Helmkennzeichnungen und Farben als dauerhafte Kennzeichnung von Ausbildungsständen von Führungskräften und auch, wer Atemschutzgeräteträger ist. [mehr] |
Westenkennzeichnung Um gerade an größeren Einsatzstellen schnell die zuständigen Führungskräfte erkennen und Führungsebenen unterscheiden zu können, werden farbige Westen zur Unterscheidung eingesetzt. [mehr] |