Häufige Fragen

Die Jugendfeuerwehr Jüchen (gegründet 1994) ist die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jüchen, welche aus den Einheiten Jüchen, Gierath, Hochneukirch, Kelzenberg und Waat besteht. Mitglied werden können Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr. Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen für Eltern und Jugendfeuerwehrmitglieder in spe.

 

Ab wann kann ich mitmachen?

Bei uns kann jeder mitmachen, der im Stadtgebiet Jüchen wohnt und zwischen 10 und 18 Jahre alt ist, egal ob Mädchen oder Jungen. Wenn Du bzw. Dein Kind noch unter 10 Jahre alt ist und Interesse an der Mitgliedschaft bei uns besteht, so empfehlen wir eine erste Kontaktaufnahme mit ca. 9,5 Jahren bzw. eine Teilnahme an einer unserer Schnupperdienstreihen, sodass pünktlich zum 10. Geburtstag die Einkleidung vorgenommen werden kann.

Mehrmals im Jahr bieten wir sog. Schnupperdienstreihen  mit einem davor angegliederten Elterninfoabend an (insgesamt handelt es sich um 3 Dienste). Die aktuellen Zeiträume sind als News-Beiträge auf der Startseite der Homepage, sowie auch auf dem Facebook Kanal der Jugendfeuerwehr zu finden.

 

Welche/r Löschzug / Löschgruppe ist für meinen Wohnort zuständig?

Für die Jugendfeuerwehr ist der genaue Wohnort innerhalb der Stadt zuerst einmal egal, da wir eine zentrale Ausbildung machen. Heißt, alle Übungsdienste bzw. Treffpunkte sind in der Regel am Gerätehaus Hochneukirch (Zum Regiopark 30), da uns hier der meiste Platz auf dem Außengelände und ein eigener Raum zur Verfügung stehen. Situationsabhängig wechseln aber die Ausbildungsorte, was frühzeitig auf dem Dienstplan angekündigt wird.

 

Was ist für eine Aufnahme alles erforderlich?

Zuerst einmal, dass das nötige Interesse besteht. Um zu schauen, ob die Vorstellungen mit dem was wir so machen übereinstimmen, werden die bereits erwähnten Schnupperdienste angeboten. Bereits bei dem Elterninfoabend einer Schnupperdienstreihe erhalten Eltern wichtige Informationen, wie ein Antragsformular welches bei Interesse spätestens bis zum 3. Schnupperdienst einer Reihe wieder mitgebracht werden muss. Ebenfalls benötigt werden ein Passbild (für einen Dienstausweis, und ein ärztliches Attest, welches direkt in den Aufnahmeantrag durch den Arzt eingetragen werden kann. Die Aufnahme erfolgt dann nach der Terminvergabe bei dem Leiter der Feuerwehr.

 

Gibt es auch Klamotten für die Jugendlichen und wie viel muss für diese gezahlt werden?

Die Jugendlichen erhalten einen sog. Übungsanzug und die Ausgehuniform kostenlos gestellt. Wir verlangen dafür, dass pfleglich mit der Dienstkleidung umgegangen und sich an die Satzung zum Tragen in der Öffentlichkeit gehalten wird. Wenn die Kleidung im Dienstbetrieb kaputt geht oder zu klein wird, so besteht jederzeit die Möglichkeit Ersatzbekleidung zu erhalten. Ansonsten erhebt die Jugendfeuerwehr nur einen Mitgliedsbeitrag von 60,00 Euro im Jahr, in welchem schon verschiedene Aktivitäten, wie Berufsfeuerwehrtage und Getränke enthalten sind. Der Mitgliedsbeitrag hat den Vorteil, dass wir zu manchen Aktivitäten wie Ausflügen zum Freizeitpark oder Mehrtagesausflügen nur noch einen geringen bis überhaupt keinen Eigenbeitrag verlangen müssen.

 

Besteht während Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr ein Versicherungsschutz und dürfen Jugendliche an Einsätzen teilnehmen?

Jedes Mitglied ist bei den Aktivitäten der Jugendfeuerwehr, sowie auf dem direkten Weg von und nach zu Hause über die Unfallkasse NRW versichert. Eine Einsatzteilnahme ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und der daraus resultierenden Übernahme in die Einsatzabteilung nicht möglich. Einmal im Jahr wird aber ein sog. Berufsfeuerwehrtag simuliert, wo die Jugendlichen 24 Stunden auf der Feuerwache verbringen und zu vom Betreuerteam vorbereiteten Einsätzen alarmiert werden. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen, nach Einverständnis der Eltern, die Jugendlichen zusätzlich am Dienst der Einsatzabteilung teilnehmen, heißt: Teilnahme an Gerätewart- und Übungsdiensten der Einsatzabteilung, um die Kameradinnen und Kameraden der jeweiligen Löscheinheit kennen zu lernen.

 

Wo und wann finden Übungsdienste statt?

Die Gruppenübungsdienste finden immer montags (Gruppe 1 und 2) und freitags (Gruppe 3) im Zeitraum von 18 - 20 Uhr, in der Regel am Gerätehaus Hochneukirch, statt; Hinweis: ab dem Jahr 2025 übt die Gruppe 1 freitags und die Gruppen 2 und 3 wechselweise montags. Genaue Übungsörtlichkeiten und Informationen zu Sonderdiensten, wie Ausflüge finden sich immer in dem aktuellen Dienstplan oder unserem internen Bereich "HiOrg". Die Gruppenübungsdienste finden immer im zweiwöchigen Rhythmus statt. Während der Ferien sind in der Regel keine Aktionen geplant. 

 

Für alle Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich zur Verfügung.

Sprechen Sie uns einfach an.